Rechtsprechung
RG, 12.01.1932 - I 1239/31 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Tritt der für einen erkrankten Geschworenen einberufene Hilfsgeschworene für die ganze Dauer der Verhinderung, unter Umständen also für die ganze Dauer der Tagung, an dessen Stelle?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 75
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 89/54
Hilfsgeschworener nach Wegfall eines Hauptgeschworenen - Rüge nicht …
Er nimmt an den Tagungen teil, für die der weggefallene Hauptgeschworene ausgelost war (im Anschluß an RGSt 65, 319; 66, 75).Das hier beobachtete Verfahren entspricht der Rechtsansicht, die das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung für den Fall des dauernden Wegfalls eines Hauptschöffen vertreten hat (vgl. RGSt 65, 319; 66, 75).
Zu Unrecht meint Schwarz, daß die in RGSt 65, 319 und 66, 75 für den Fall des dauernden Wegfalls eines Hauptschöffen vertretene Rechtsansicht den §§ 42 Nr. 2 Satz 2, 44 u. 48 Abs. 1 GVG widerspreche und daß für den weggefallenen Hauptschöffen eine neue Auslosung gemäß § 45 Abs. 2 GVG vorzunehmen sei.
- BGH, 06.06.1967 - 1 StR 192/67
Hundepeitsche als "Waffe" - Heranziehung eines Hilfsgeschworenen zur Vertretung …
Steht - wie hier - die vorübergehende Verhinderung des Hauptgeschworenen für einen gewissen Zeitraum fest, in den mehrere Sitzungen fallen, und ist danach ein Vertretungsfall gegeben, dann tritt der für den Verhinderten einberufene Hilfsgeschworene für die ganze Dauer der Verhinderung an dessen Stelle (RGSt 66, 75, 76; BGH Urteil vom 14.11.1960 - 2 StR 431/60). - BGH, 09.02.1960 - 1 StR 690/59
Rechtsmittel
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (so für Schöffen: RGSt 65, 319; BGHSt 10, 252; für Geschworene: RGSt 66, 75; RG HRR 1933 Nr. 1282; BGHSt 6, 117).
- BGH, 16.08.1973 - 4 StR 380/73
Ladung eines Hilfsschöffen, obwohl der Hauptschöffe zur Verfügung steht - …
Insoweit war die Einberufung des Hilfsschöffen Egon Köberl für die Dauer der ganzen Tagung unbedenklich, denn die Hauptschöffin Bogner war durch ihren Urlaub während der ganzen Dauer der zeitlich so terminierten beiden Strafverfahren der ersten Tagung an einer Mitwirkung verhindert (RGSt 66, 75, 76; BGHSt 21, 308, 313;… BGH Urt. v. 14. November 1960 - 2 StR 431/60 -). - BGH, 13.11.1952 - 3 StR 205/51
Rechtsmittel
Schon die Nichteinhaltung der feststehenden Reihenfolge in der Liste macht die Besetzung ungesetzlich (vgl RGSt 62, 424; 63, 309; 66, 75). - BGH, 14.11.1960 - 2 StR 431/60
Rechtsmittel
Die Einberufung hat dabei für die ganze Tagung zu geschehen, wenn die Mitwirkung an dieser durch die Hinderung unmöglich ist (RGSt 66, 75; BGH NJW 1958, 1983 = MDR 1959, 55).